Startseite
Wir über uns
Produkte
Fahrzeugausstattung
Geräteausstattung
Dienstleistung Abwasser
Dienstleistung Wasser
Netzwerkpartner
Veröffentlichungen
Projekte
Service
Kontakt
AGB´s
Impressum


1.        Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr als rechtsverbindlich vom Besteller anerkannt, soweit nicht Abweichendes mit uns schriftlich vereinbart ist.

2.        Angebote
Unsere Angebote haben zwei Monate Gültigkeit, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.

3.        Vertragsabschluß
Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Nachträgliche Änderungen oder Zusätze sind nur rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Maßgebend für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
Tritt der Besteller grundlos vom Kaufvertrag zurück oder erfüllt er seinerseits den Kaufvertrag nicht, so können wir 25% der Auftragssumme als Schadensersatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. 

4.        Preise
Alle Preise sind in EUR (Euro) berechnet und verstehen sich bei Lieferung ab Hersteller ausschließlich Verpackung und ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Sollten in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung Kostenänderungen eintreten, sind wir zu einer Preisangleichung berechtigt. Bei nachträglicher Einführung oder Erhöhung öffentlicher Abgaben –z.B. aus Steuern, welche die Ware oder ihre Versendung betreffen – können wir diese dem Käufer in Rechnung stellen.

5.        Lieferfristen
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferanten eintreten.
Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Schadenersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages im Falle unseres Verzuges mit einer Teillieferung kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verlangt werden.

6. Gefahrenübergang und Versand
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald ihm die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist. Die Gefahr geht auch mit dem Beginn der Verladearbeiten durch betriebsfremdes Personal auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Eine Versicherungspflicht für Sendungen unsererseits besteht nicht. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ohne bestimmte Weisung für den Versand, wird dieser nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung, bewirkt.

7.        Zahlung
Die Zahlung hat, falls keine anderen Vereinbarungen vorliegen, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto unserer Zahlstelle zu erfolgen.
Bei Aufträgen ab EUR 10.000,- ist die Zahlung wie folgt zu leisten: 1/3 bei Erhalt unserer Auftragsbestätigung, 2/3 nach Erhalt der Rechnung. Bei Zahlungszielüberschreitung werden Zinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite berechnet. Wir behalten uns vor, unter bestimmten Voraussetzungen nur nach Zahlung per Vorauskasse zu liefern.

8.        Gewährleistung
Für Mängel haften wir bei allen Teilen und Geräten – sofern der Besteller nicht eigenmächtig Eingriffe jeglicher Art vorgenommen hat – für die Dauer von einem Jahr bei Meßgeräten und ½ Jahr bei Verschleißteilen und sonstigen Teilen, gerechnet vom Tag der Lieferung mit der Maßgabe, daß wir infolge fehlerhaften oder erkennbar ungeeigneten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder schadhaft gewordene Teile nach freier Rücksendung kostenlos ab Hersteller nach eigener Wahl Instandsetzen oder neu liefern. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich zu melden. Wird zur Schadensbeseitigung auf Kundenwunsch Service-Personal angefordert, werden Reise- und Fahrtkosten berechnet.
Entschädigung für Betriebsstörungen werden nicht geleistet. Ein Recht des Bestellers, etwaige Mängel ohne unsere Zustimmung auf unsere Kosten selbst oder durch Dritte zu beseitigen oder hieraus Ansprüche auf Preisminderung abzuleiten, besteht nicht. Für Schäden die durch unsachgemäße Behandlung, betreiben unter nicht zulässigen Bedingungen oder dergleichen entstehen, kommen wir nicht auf. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen; Glasbruch ist nicht Gegenstand einer Gewährleistung. Änderungen der in den zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Abbildungen, Maßzeichnungen sowie technischen Daten und Angaben sonstiger Art behalten wir uns vor.
Die Gewährleistung in allen ihren Teilen setzt die richtige Montage, Verwendung und Bedienung nach der jeweiligen Bedienungsanleitung voraus. Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften jeglicher Art ist Angelegenheit des Bestellers.

9.        Montage, Inbetriebnahme und Einweisung
Die Montage, Inbetriebnahme und Einweisung der gelieferten Geräte wird auf Wunsch nach Berechnung auf Basis unserer Kundendienst- und Dienstleistungssätze durchgeführt.

10.     Eigentumsvorbehalt
1. Wir liefern unsere Waren unter Eigentumsvorbehalt und sie bleiben unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
2. Der Besteller kann an den Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Auch die verarbeiteten Waren dienen zu unserer Sicherheit.
3. Bei der Verarbeitung mit fremden uns nicht gehörenden Waren durch den Besteller werden wir Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes unserer Waren zu den fremden verarbeiteten.
4. Der Besteller hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.
5. Alle Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf unserer Vorbehaltswaren werden an uns abgetreten.
6. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, daß mit der vollen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Besteller übergeht und die abgetretenen Forderungen ihm zustehen.

11.     Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Weilheim i.Ob.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.     Sonstiges
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.